Allgemeine Geschäftsbedingungen von JONA - Verleih

 

 

1. Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche (Telefon) Bestätigung durch Vermieter und Mieter der Mietsache.

 

2. Verwendungszweck

Der Mieter darf die Mietsache nur für den vereinbarten Verwendungszweck mieten. Zu einer Weitervermietung ist der Mieter keinesfalls berechtigt.

 

3. Mietzeit

Die auf den Mietpreis bezogene Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag (08.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr) der Übernahme und endet mit dem vereinbarten Tag (08.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr) des Einganges der Mietsache beim Vermieter.

 

4. Mietsicherheit / Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung/Kaution für die Mietsache zu verlangen.

Die Höhe beträgt 50,00 Euro und ist Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution besteht.

 

5. Lieferung / Transport / Abholung der Mietsache

Die Lieferfrist beginnt nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Details und nicht vor Eingang einer vereinbarten Kaution.

Der Transport, die Transportkosten und das Transportrisiko gehen zu Lasten des Mieters.

Die Transportkosten sind extra ausgewiesen oder im Pauschalpreis enthalten.

 

6. Aufstellung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter der Mietsache den Zugang zu dem Aufstellort der Mietsache zu ermöglichen, damit ein fristgerechter Auf- und Abbau der Mietsache erfolgen kann. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

Es wird vereinbart, dass der Mieter bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietsache eine tägliche Vertragsstrafe in Höhe von 20 Euro zahlt.

Diese Vertragsstrafe versteht sich zuzüglich der Mietgebühr laut Preisliste, die angefallen wäre, wenn die Mietsache zu diesem Zeitpunkt von uns vermietet wäre.

 

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter

Da bei erteiltem Auftrag die Mietsachen für den Mieter reserviert sind, können diese nicht an jemand anderes vermietet werden. Sollte der Mieter, aus welchem Grunde auch immer, von dem Vertrag zurücktreten, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Mietbeginn: 25 % der Vertragssumme.

Bei Rücktritt bis 1 Tag vor Mietbeginn, am selben Tag oder Nichtabholung: 100 % der Vertragssumme.

 

8. Rücktrittsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:

Mangelnder Sicherstellung der Zahlung des Mietpreises.

Ausfall der Mietsache.

Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Vermieter entfallen jegliche Ansprüche auf

Schadenersatz bzw. Entschädigungen.

Im Falle einer Schadenersatzpflicht bei grobem Vorsatz des Vermieters ist die Höhe der

Schadenersatzpflicht auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises der Mietsache beschränkt.

 

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden (Beschädigungen, Verschmutzungen und Verlust der Mietsache auch bei höherer Gewalt), die durch den Gebrauch oder den Betrieb der Mietsache entstehen. Das Haftungsrisiko des Mieters betrifft auch Beschädigungen durch Mitarbeiter des Mieters, durch Gäste, durch Fremde oder durch höhere Gewalt.

Der Mieter hat hierfür gegebenenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

10. Haftung des Vermieters und des Mieters

Der Vermieter trägt das Risiko der durch ordnungsgemäßen Gebrauch entstehenden Abnutzung des gemieteten Materials. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Gebrauch der Mietsache entsteht.

Für abhanden gekommen oder beschädigtes Material hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.

Die Mietsache darf nicht als Aufhängevorrichtung, insbesondere nicht für schwere Lasten benutzt werden.

Ein Anstrich von Gerüstteilen ist nicht gestattet. Die Kosten einer erforderlichen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt der Mieter.

 

Bei Sturm – oder Unwettergefahr hat der Mieter oder der von ihm dazu verpflichtete Benutzer der Mietsache unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und notfalls von Personen räumen zu lassen.